Erlass des Mainzer Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn vom 14.10.1648

Befelch (= Befehl)

Ahn alle Beambten deß Ertzstiffts Maintz wegen Auffnamb neuer Underthanen und Erbauung deren öden Gütter, auch Befreyung derenselben auff zwey Jahr lang.

Johann Philipp von Gottes Gnaden Ertzbischoff zue Maintz und Churfürst Bischoff zue Würtzburg und Hertzog zue Franken.

Liebe Getreuen, demnach durch die Gütigkeit deß allmächtigen Gottes verhoffentlich der so lang desiderirte allgemeine, so hochnothwendige Frieden und Beruhigung Unseres geliebten Vaterlandts Tütscher Nation in balde erfolgen mögte und Uns uff solchen Fall in Vätterlicher Vorsorg obliegen will; wie Wir Unser bey so langwührigem Kriegswesen, mehr als andere Fürstenthumber ja fast gar zue grund gerichtetes Ertzstifft Maintz wieder bey Zeiten in das Uffnehmen bringen mögten, solches aber underanderen dies den größten und vornehmbsten Puncten einer sein würdt, wan Wir Unser ohn Mannschaft erödete Stätt, Märkt und Dörffer, Weyler und Höff wieder in balde mit Mannschaft und Läuthes besetzen. Wordurch dan die Gütter zur Dorff und Veldt disto ehenden mit Aufnehmen und Bauer gebracht und consequenter Unser Intraden (= Einkünfte) auch vermehret, hingegen Unsern alten Underthanen Beschwerden auch disto leichter gemacht werden und weil bey erfolgenden allgemeinen Frieden und Abdanckhung der Völckher sich viel so in Unserem Ertzstifft gebohren und dan in Gehörige, als ausländische Soldaten ohn zweifentlich wieder in ein Häuslichwerden ein Zulassen begehren. Also werden sich hierdurch die Mittel desto eher ereigen (= eignen) zu Unserer gnädigsten Intention zu gelangen. Damit man aber sowohl In als Außländische desto mehr erlange und herbey bringen möge, so wollet Ihr insgesambt und absonderlich Euch nicht allein mit aller Freundlichkeit und guorten Worte uns dergleichen arbeitsambe und nahrhaffte Leuth, sie seyen Soldaten, Handwercks: oder Bauersleuth bewerben und leidentlich tractiren, sondern auch Versprechung thun, dass, wer sich aber Uns und Unsern Ertzstifft häuslichlich einlassen und die öde Gütter annehme und Bauer werde, derselbe solle zwey gantzen Jahr Frohn: Wacht: und außer des Zehntsgültfrey sein und bleiben. So wolle man auch wegen des sonst gewöhnlichen Einzuggeldts einen solchen Nachlass und Moderation gegen ihnen gebrauchen, auch ihnen sonsten von Herrschafft solche beyhülff verschaffen, dass sie sich dessen zur erfreien haben sollen, welchem Ihr dan Unserer gnädigsten Zurversicht nach fleißig nachkommen und hierin nichts vorabsäumen wollet; und bleiben euch im Übrigen mit Gnaden gewogen. Datum Aschaffenburg in Unser St. Johannesburg, des 14. Octobris Anno Millesimo Sexcentesimo Quadragesimo Octavo“.

Staatsarchiv Würzburg / Bestand: Mzr. Ingrossaturbuch / Signatur: 92 / Seite 1-2:

Staatsarchiv Würzburg / Bestand: Mzr. Ingrossaturbuch / Signatur: 92 / Seite 1-2


Staatsarchiv Würzburg / Bestand: Mzr. Ingrossaturbuch / Signatur: 92 / Seite 1-2

 

Huldigung in der kurmainzischen Zent Bachgau im Jahre 1675

Als Nachfolger des Kurfürsten Lothar Friedrich von Metternich-Burscheid übernahm am 3.7.1675 Damian Hartard von der Leyen den Mainzer Kurstaat. Wie nach jedem Regierungswechsel eine "Huldigung" vorgenommen wurde, mit der die bestehenden Rechte und Verpflichtungen neu anerkannt wurden, und der insofern auch eine hohe juristische Bedeutung zukam, so geschah dies auch in diesem Falle. Nicht nur die Untertanen mussten versprechen "treu und hold" zu sein, auch der Fürst gelobte, die Rechte des Volkes zu achten. In den Amtsstuben des gesamten Kurstaates wurden Listen ausgelegt, in die die Namen der männlichen Untertanen - nur diese huldigten - eingetragen wurden.
Bei der Huldigung zu Aschaffenburg im September 1675 sind erschienen
aus Radheim:

Bilts, Niclaß
Dreiß, Jacob
Frantz, Mathes

Hubba, Peter !
Landting, Balthes
Loser, Hanß (Landschöff)  
N...., Hanß
Nudler, Dilman
Remacker, Johann
Saba, Frantz
Saba, Henrich
Sachs, Reichart
Schlett, Ostwalt
Solstin, Lorentz
Winterkorn, Johannes
Zimler, Hanß.

Staatsarchiv Würzburg / Mainzer Regierungsarchiv 29 (S. 174 verso):

Staatsarchiv Würzburg / Mainzer Regierungsarchiv 29 (S. 174 verso)

 

 Untertanenliste Radheim 1679

Staatsarchiv Würzburg / Bestand: Rechnungen / Signatur: 27463:

Staatsarchiv Würzburg / Bestand: Rechnungen / Signatur: 274643


Untertanenliste Radheim 1681

Staatsarchiv Würzburg / Bestand: Rechnungen /  Signatur: 27464:

Staatsarchiv Würzburg / Bestand: Rechnungen / Signatur: 27464

 

 Rentamt Aschaffenburg Steuerliste um 1685

Staatsarchiv Würzburg / Bestand: Rentamt / Signatur: Aschaffenburg 2

Peter Huba: Weinberg (im Steinrich) und Wiese (Rauchbachwiesen) in Radheim

Staatsarchiv Würzburg / Bestand: Rentamt / Signatur: Aschaffenburg 2







 

Taufbuch Radheim:

"Andreas Leopold Huba katholisch getauft durch den Missionar der Jesuiten Johann Caspar Derig am 15.11.1687 in der Kapelle St. Michaelis in Esseck/Ungarn. Die Eltern sind Peter und Elisabeth Huba; Taufpaten die Soldaten in Ungarn, Urban Heldt und Andreas Heller.“

Taufbuch Radheim: "Andreas Leopold Huba"


Familien, die in Radheimer Urkunden in Verbindung mit der Familie Huba standen:

Büchart (Buchert), Conrad, Beruf: Müller
Cloß, Anna Elisabeth und Berthol aus Mosbach (Wallone)
Dries, Leonhard aus Radheim
Kleba, Johann Peter aus Radheim (Wallone)
Melchior, Anna Elisabeth, Tochter des Joh. Melchior (Wallone)
Petermann, Maria Eva und Konrad aus Radheim
Rohrmann, Martin, Sohn des Nikolaus Rohrmann aus Radheim
Saba, Heinrich (Henri) aus Radheim (Wallone)
Schmitt, Anna Barbara
Stabel, August Valentin aus Habitzheim
Steinmann, Anna und Wendelin aus Radheim
Wamser, Thomas aus Reichenbach
Zimmermann, Ludwig aus Habitzheim.